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Qualifizierungen für den Wasserrettungsdienst

Der Wasserrettungsdienst umfasst viele verschiedene Aufgaben. Für unsere Mitglieder gibt es dementsprechend zahlreiche Möglichkeiten, sich mit der passenden Qualifikation zu engagieren. Um als Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst eingesetzt zu werden, muss jedoch mindestens das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber vorliegen. Die weitere Ausbildung umfasst u.a. die folgenden Qualifikationen:

Basisausbildung Einsatzdienste

Mit der Basisausbildung Einsatzdienste erhält die Einsatzkraft eine fachübergreifende Grundlage an Informationen und Vorgehensweisen, die sie anschließend in einer fachspezifischen Ausbildung vertiefen kann. Der junge DLRG’ler wird mit der Basisausbildung Einsatzdienste zur Einsatzkraft für den Wasserrettungsdienst und den Katastrophenschutz. Er kann die Basisausbildung Einsatzdienste bereits im Alter von 12 Jahren ohne weitere Voraussetzungen beginnen.

Inhalte

  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (AV 710)
  • Fachausbildungen
  • Struktur im stationären Wasserrettungsdienst
  • Struktur im mobilen Wasserrettungsdienst und in der Gefahrenabwehr
  • Lage
  • Führungsvorgang
  • Meldungen
  • Befehle
  • Führungsstile
  • Binnengewässer
  • Wetter
  • Eigenschutz
  • Sondersituation Dunkelheit
  • Sondersituation Eis
  • Grenzen kennen
  • Umgang mit Leinen und Seilen
  • Knoten
  • Seemannschaft
  • Umgang mit Hilfsmitteln und Rettungsgeräten
  • Einsatzbereitschaft herstellen
  • Personen in Not erkennen können
  • Grundsätze der Rettung
  • Prozesskette Rettungsablauf
  • Selbst- und Fremdsicherung mit Seilen
  • Auf belastende Situationen vorbereitet sein
  • Rechten und Pflichten
  • Versicherungen
  • Darstellung der DLRG nach Außen
  • Information von Badegästen und Umgang mit Badegästen
  • Umgang mit Medien
  • Umweltschutz
  • Medizinische Basisausbildung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 12 Jahre

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Abzeichen

DLRG Bootsführerschein A

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Knotenkunde
  • Umgang mit PSAgE

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Einsatzfähigkeit Wasserrettungsdienst

Zielgruppe
Wasserretter die aktiv im WRD eingesetzt werden

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) (nicht älter als 2 Jahre) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321) (nicht älter als 2 Jahre)

Praktische Prüfungsleistungen

  • kombinierte Übung (gemäß 411.21)
  • run-swim-run (gemäß 411.21)

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Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen

Jede Einsatzkraft, die in den Bereichen Wasserrettungsdienst, Strömungsrettung, öffentliche Gefahrenabwehr / Katastrophenschutz oder Bootsdienst eingesetzt wird, soll das „Modul Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen“ durchlaufen haben. Das Modul ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen. Näheres regeln die einzelnen Prüfungsordnungen.

Inhalte

  • Überwachen von Wasserflächen
  • Seemannschaft
  • Festmachen von Booten
  • An- und Vonbordbringen
  • Rettungswurfsack
  • Gurtretter
  • Rettungsboje
  • Spineboard
  • An Land bringen

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (151)

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Wasserretter

Die Fachausbildung soll von jedem Mitglied vor dem Einsatz im Wasserrettungsdienst durchlaufen werden und ist Voraussetzung für weitergehende Lehrgänge und Prüfungen.

Zielgruppe
Für interessierte Rettungsschwimmer ab einem Mindestalter von 12 Jahren, die im Wasserrettungsdienst tätig werden möchten.

Inhalte

  • Hand- und Trillerpfeifensignale
  • Flaggen- und Sicherheitszeichen
  • Einsatz auf dem Rettungsboot
  • Bestandteile der Tauchergrundausrüstung
  • Gewöhnung an die Umgebung im Freigewässer
  • Rettungsbrett oder Rettungskajak
  • Schwimmen in der Brandung

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)
  • Ausbildung: Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404)
  • Ausbildung: Sanitätsausbildung A (331) oder Ausbildung: Sanitätsfortbildung (341) oder äquivalente medizinische Ausbildung gem. Bestimmungen (äquivalente medizinische Ausbildung gem. Bestimmungen) oder höherwertige medizinische Ausbildung gem. Bestimmungen (höherwertige medizinische Ausbildung gem. Bestimmungen)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Theoretische Prüfung

Praktische Prüfungsleistungen

  • Einsatzübung
  • Kombinierte Übung im Freigewässer
  • Knotenkunde
  • run - swim - run im Freigewässer

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Führungslehre

Jeder Einsatz muss geführt werden. Deshalb ist das Verständnis für diesen Vorgang sehr wichtig, und die Zusammenhänge sollten schon sehr frühzeitig vermittelt werden. Die Grundlagen der Führungslehre sind aus diesem Grund bereits integraler Bestandteil der Basisausbildung Einsatzdienste (401). In der Führungsausbildung werden die Kenntnisse weiter vertieft.

Inhalte

  • Allgemeines und Begriffsdefinitionen
  • Einsatzkomponenten, Einsatzformen und besondere Bedingungen
  • Führen und Leiten von Gruppen und Trupps
  • Führungsorganisation
  • Führungsvorgang
  • Führungsmittel
  • Planspiele

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ausbildung: Wasserretter (411) oder Ausbildung: DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (613) oder Ausbildung: Helfergrundausbildung (811) oder Ausbildung: Strömungsretter 1 (SR1) (1011)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Lehrgespräch

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Wachführer

Die Leitung von Rettungseinsätzen sowie die Führung und Sicherstellung des Dienstbetriebs sind wesentliche Aufgaben des Wachführers. Sie erfordern umfangreiches Fachwissen und umfassende Fähigkeiten. Neben dem theoretischen Wissen ist eine entsprechende praktische Erfahrung unumgänglich. Mit der Ausbildung zum Wachführer erwirbt dieser auch die Voraussetzungen zur weiterführenden Ausbilder-Lizenz (481) im Wasserrettungsdienst.

Inhalte

  • Planung und Organisation des Wasserrettungsdienstes
  • Rechtliche Aspekte im Wasserrettungsdienst
  • Stationsdienst
  • Taktik in der Wasserrettung
  • Technische Hilfsmittel
  • Führungsverhalten des Wachführers
  • Psycho-soziale Unterstützung

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Führungslehre (421)
  • Ausbildung: DLRG-Sprechfunker (711) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst (nachzuweisen durch Bescheinigung der Gliederung/des Bundesverbandes). (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst (nachzuweisen durch Bescheinigung der Gliederung/des Bundesverbandes).)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung oder Befürwortung des Bundesverbandes (Befürwortung des Bundesverbandes)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Multiple Choice Test

Praktische Prüfungsleistungen

  • Es ist die Befähigung nachzuweisen, anhand von Einsatzsituationen im Wasserrettungsdienst eine Wasserrettungsstation leiten und führen zu können. Die Prüfung ist als Fallbeispiel oder Planspiel zu einer vorgegebenen Lage aus dem Wasserrettungsdienst abzulegen.

Dokumente

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